Therapie
Im Folgenden findest Du/finden Sie noch einige Informationen rund um die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Allgemeinen und über die Behandlung in meiner Praxis.
Kontaktaufnahme?
Für Terminvereinbarungen oder Fragen kannst Du/können Sie mich gerne über mein Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Außerhalb der Telefonsprechzeiten kannst Du/können Sie mir natürlich auch jederzeit eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich melde mich zeitnah bei Dir/Ihnen.
Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an mich wenden.
Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist nicht erforderlich.
Ablauf?
Nach der ersten Kontaktaufnahme werden psychotherapeutische Sprechstunden mit Dir bzw. Ihnen in meiner Praxis vereinbart, um genau abzuklären, ob die Notwendigkeit einer Psychotherapie besteht oder andere Hilfsangebote in Frage kommen. Zu Beginn möchte ich daher einen kleinen Überblick über Deine/Ihre Lebenssituation, die bestehende Problematik und die Veränderungswünsche erhalten.
Bei einem Therapiebedarf dienen die folgenden probatorischen Sitzungen der eingehenden Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Psychotherapeut*in, Patient*in und der Familie sind für den Therapieerfolg unerlässlich. Die Ergebnisse der Diagnostik und die nächsten Schritte werden mit Dir bzw. Ihnen natürlich immer ausführlich besprochen. Dabei werden auch die konkreten Therapieziele und das weitere Vorgehen zusammen erarbeitet.
Im Anschluss wird ein gemeinsamer Therapievertrag geschlossen und die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Nach der Bewilligung findet die psychotherapeutische Behandlung des Patienten in der Regel einmal wöchentlich statt. In regelmäßigen Abständen werden auch Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen geführt.
Jugendliche ab 15 Jahre können auch ohne Erziehungsberechtigte in die Praxis kommen. Hier kann natürlich auch der Austausch mit den Eltern oder Bezugspersonen entfallen.
Was bringe ich zur Erstvorstellung mit?
- Elektronische Gesundheitskarte (Ihres Kindes)
- Kopien der letzten Zeugnisse
- U-Heft
- ggf. relevante Vorbefunde
Bei getrennt lebenden Eltern mit einem gemeinsamen Sorgerecht benötige ich das schriftliche Einverständnis beider Elternteile für eine Behandlung.
Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Sprechstunden und für maximal sechs weitere probatorische Sitzungen. Anschließend wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, wenn eine Indikation dafür besteht. Nach der Prüfung und Genehmigung des Antrags übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die weitere Behandlung.
Private Krankenkassen und Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und die Beihilfe ist in der Regel problemlos möglich. Erkundigen Sie sich jedoch bitte bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfe, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind und welche Vertragsbedingungen gelten, da es hier viele unterschiedliche Tarife und Vorgehensweisen gibt. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Die Kosten einer Psychotherapie können selbstverständlich auch selbst getragen werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Dauer?
Der Gesamtzeitraum für eine psychotherapeutische Behandlung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und muss individuell geklärt werden. Einen besonders großen Einfluss darauf haben beispielsweise das jeweilige Krankheitsbild und die Schwere der Erkrankung.
Bei der Krankenkasse können grundsätzlich folgende Kontingente beantragt werden:
- Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen à 50 Minuten
- Kurzzeittherapie 2: 12 Sitzungen à 50 Minuten; anschließend an Kurzzeittherapie 1
- Langzeittherapie: 60 Sitzungen à 50 Minuten
Je nach Therapieverlauf kann die Therapie auch schon früher beendet werden oder noch eine Therapieverlängerung erfolgen.
In der Regel finden die Einzelsitzungen einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. In der Abschlussphase der Psychotherapie können sich die Abstände der Termine auch vergrößern.
Zusätzlich zu den Behandlungsstunden der Kinder und Jugendlichen erfolgen regelmäßige Gespräche (à 50 Min.) mit den Eltern und Bezugspersonen.
Gruppenpsychotherapeutische Behandlungen finden in der Regel ebenfalls wöchentlich statt und dauern insgesamt 100 Minuten.
Terminabsage?
Falls ein bereits vereinbarter Termin einmal nicht wahrgenommen werden kann, gib/geben Sie mir bitte frühestmöglich - spätestens zwei Tage vorher - Bescheid, damit ich den Termin noch an andere Familien vergeben kann. Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zu den Terminen sehr wichtig.
Verhaltenstherapie?
Die Psychotherapie in Deutschland kennt aktuell vier anerkannte Richtlinienverfahren, die wissenschaftlich fundiert sind und von den Krankenkassen bezahlt werden:
- Verhaltenstherapie
- Analytische Psychotherapie
- Systemische Therapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Basis meiner psychotherapeutischen Behandlungen stellt die Verhaltenstherapie dar, die unter anderem davon ausgeht, dass störungsbedingtes Verhalten entweder nicht gelernt oder "falsch" gelernt wurde. Aus diesem Grund sollen in der Psychotherapie problematische Verhaltens- und Denkmuster abgebaut und neue, hilfreiche Verhaltens- und Denkweisen aufgebaut werden, was insgesamt zu einer Reduzierung der Symptomatik führt. Zudem steht die Hilfe zur Selbsthilfe für den Patient*in und die Angehörigen im Vordergrund.